Das Erbschaftsrecht regelt die Hinterlassenschaft einer Person

Nach dem Ableben einer Person wird seine Hinterlassenschaft durch eine erbschaftsrechtliche Abhandlung geregelt. Aufgrund des Erbrechts ist es für Jeden möglich, bereits zu Lebzeiten darüber zu entscheiden, was mit seinem Hab und Gut nach dem Tod passieren soll. Das Erbschaftsrecht, das im Grundgesetz niedergeschrieben ist, regelt den letzten Willen des Verstorbenen. Sollte kein Testament oder letztwillige Verfügung bestehen, wird trotzdem aufgrund des Erbschaftsrecht der Übergang des Eigentums und etwaiger anderer Rechte zur Veräußerung geregelt. Gerade in diesem Fall ist das offizielle Gesetz sehr wichtig, da die komplette Auseinandersetzung der Erbmasse so bewerkstelligt werden kann und eine gesetzliche Erbfolge nach § 1924 bis 1929 zum Tragen kommt. Etwaige gesetzliche Erben nach dem Erbschaftsgesetz werden je nach Grad der Blutsverwandtschaft zum Verstorbenen bestimmt. Es geht um Ordnungen eins bis fünf, wobei die Kinder bzw. etwaige Partner des Verstorbenen an erster Stelle bei der Verteilung des Nachlasses zum Zuge kommen. Existieren keine Erben der ersten Klasse, so kommt die nächsthöhere Ordnung zum Tragen, dies wird so lange fortgeführt bis ein Erbe dem Gesetz nach bestimmt werden konnte oder nach dem Erbschaftsrecht festgestellt werden musste, dass keine gesetzlichen Erben vorhanden sind.

Nicht blutsverwandte Personen oder nicht eheliche Partner genau so wie enge Freunde bleiben bei der Nachlassabwicklung komplett unberücksichtigt, außer es gibt ein Testament, in dem sie bedacht werden. Bei Existenz eines schriftlich dokumentierten Letzten Willens wird durch das Erbschaftsrecht nur ein Rahmen geschaffen, in dem die Verlassenschaft geregelt und eine korrekte Auseinandersetzung der Hinterlassenschaft gewährt wird.

Das Erbschaftsrecht regelt neben der Hinterlassenschaft auch die Abwicklung der Erbangelegenheiten wie Testamentseröffnung und die Ausstellung des offiziellen Erbscheines. Genauso wird eine etwaige Erbunwürdigkeit, die bei Verschulden des Todes des Erblassers zum Tragen kommt, im Gesetz geregelt.

Mehr Informationen finden Sie unter http://www.groll-gross-steiner.de/erbrecht-erbschaftssteuerrecht.html.