Für zahlreiche Zwischenfälle abgesichert mit der Haftpflichtversicherung

Im täglichen Leben kann es schnell zu unangenehmen Zwischenfällen kommen, die schmerzhafte finanzielle Folgen haben können. Mit einer Haftpflichtversicherung kann man sich davor schützen. Beim Einkaufen und Beladen des Autos – ein Moment der Unaufmerksamkeit, der Einkaufswagen rollt weg und rammt ein anderes Auto. Viel gravierender: Man ist auf seinen Inlineskates unterwegs und stößt mit einem Radfahrer zusammen, der stürzt und erleidet schwere Kopfverletzungen – ein Schädel-Hirn-Trauma. Er benötigt eine teure medizinische Behandlung und bleibt für den Rest seines Lebens ein Pflegefall. Dies kann sehr teuer werden und schnell die Millionenhöhe erreichen. Wer soll das bezahlen? Kaum jemand hat so viel Geld, um dafür bezahlen zu können. Vorsorgen kann man nur mit einer guten Haftpflichtversicherung. Für die verschiedensten Fälle kann man eine Haftpflichtversicherung abschließen:

  • KFZ-Haftpflicht – Pflicht für alle KFZ-Halter
  • Privathaftpflicht – für die verschiedensten Zwischenfälle im Alltag
  • Jagdhaftpflicht – Pflicht für alle Jäger
  • Grundstückshaftpflicht – für Zwischenfälle, die mit dem Besitz eines Grundstücks eintreten können
  • Produkthaftpflicht – wird von Selbstständigen und Unternehmen abgeschlossen, damit Schäden durch deren Erzeugnisse versichert sind;

um nur einige zu nennen, denn die Palette der Möglichkeiten in der Haftpflichtversicherung ist noch wesentlich größer.

In der Haftpflichtversicherung sind gesetzliche Deckungssummen vorgeschrieben. Die meisten Versicherungsgesellschaften leisten über diese Deckungssummen hinaus. Übersteigt der Schaden die vereinbarte Deckungssumme, muss der Versicherte den darüber hinaus gehenden Schaden selbst tragen. Bei schwerwiegenden Personenschäden kann dies sehr teuer werden. Daher sollte man für Personenschäden möglichst unbegrenzte Deckungssummen vereinbaren.

Wer eine Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich abschließen möchte, sollte beachten, dass Kinder unter sieben Jahren als deliktunfähig gelten. Kommt es zu Schäden durch Kinder in diesem Alter, kann es zu Schwierigkeiten mit der Versicherung kommen. Um sich abzusichern, sollte man, wenn man Kinder im Alter unter sieben Jahren hat, diese Kinder gegen Aufpreis versichern. In der Haftpflichtversicherung kann eine Ausfalldeckung vereinbart werden. Erleidet der Versicherungsnehmer oder dessen Angehörige einen Schaden, dessen Verursacher nicht ermittelt werden kann oder zahlungsunfähig ist, da er vielleicht selbst keine Haftpflichtversicherung besitzt, übernimmt die Versicherung dafür die Kosten. In der Privathaftpflicht können der Ehepartner und die minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers kostenlos mitversichert werden. Für den optimalen Versicherungsschutz sollte man den Vergleich im Internet nutzen.