Mit der Rentenversicherung für später vorsorgen
Die Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer geringer: Man erhält nur noch eine gesetzliche Rente von ca. 60 % des Nettoeinkommens, das Renteneintrittsalter wird von jetzt 65 Jahren Schritt für Schritt auf 67 Jahre erhöht, die Beiträge wurden erhöht und betragen jetzt 9,95 %, die ein Arbeitnehmer von seinem Bruttoeinkommen tragen muss. Weitere 9,95 % des Bruttolohnes muss der Arbeitgeber für jeden seiner Arbeitnehmer bezahlen. Damit nicht in unbegrenzter Höhe Beiträge bezahlt werden müssen, gilt eine Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitnehmer, die mit ihrem Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, müssen nur noch 9,95 % der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Die Lebenserwartung ist gestiegen, die Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werden immer weniger im Verhältnis zu den Rentnern. Deshalb werden die Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung immer geringer, man kann heute noch nicht sagen, welche Rente ein heute noch junger Arbeitnehmer einmal erhalten wird. Deshalb kommt es auf die richtige Vorsorge mit einer privaten Rentenversicherung an, damit man auch im Alter einen guten Lebensstandard beibehalten kann.
Bei einer privaten Rentenversicherung sollte man sich an seinem bisherigen Nettoeinkommen orientieren und die monatliche Rente, die man später einmal aus der Versicherung erhalten möchte, entsprechend der Differenz zwischen gesetzlicher Rente und Nettoeinkommen festlegen. Sie setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen und dem Garantiezins zusammen, eine Überschussbeteiligung kann diese monatliche Rente noch erhöhen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der vereinbarten Rente und dem Eintrittsalter in die Rentenversicherung. Umso jünger der Versicherte ist, desto geringer sind die Beiträge. Man sollte deshalb bereits beim Eintritt in den Beruf für das Alter vorsorgen, um sich mit günstigen Beiträgen eine gute Rente zu sichern. Eine staatliche Förderung bietet die Riester-Rente, die von Arbeitnehmern abgeschlossen werden kann. Um die staatliche Förderung zu erhalten, ist vom Versicherten ein Mindestbeitrag zu zahlen. Die Riester-Rente kann ebenso wie die Rürup-Rente, die von Selbstständigen und Angestellten mit einem sehr hohen Gehalt abgeschlossen werden, steuerlich geltend gemacht werden.
Neben der klassischen Rentenversicherung, bei der die Beiträge in sichere Geldanlagen eingezahlt werden, kann man die fondsgebundene Rentenversicherung wählen. Sie verspricht eine noch höhere Rendite, unterliegt allerdings Kursschwankungen und beinhaltet damit ein höheres Risiko. Welche Versicherung man letztendlich wählt, kann man über den Vergleich schnell ermitteln.